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BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Verspätungszuschläge in einem einheitlichen Betrag - Wesen der Zusammenveranlagung und der akzessorischen Natur des Verspätungszuschlags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.05.1987 - VIII R 39/83
Gesamtschuldner - Einkommensteuererklärung - Zusammenveranlagte Eheleute - …
Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86
Zum gleichen Ergebnis sind auch der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 39/83 (BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590) und der I. Senat des BFH in seinem nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Juli 1987 I R 261/83 gelangt.Hier findet § 168 der Reichsabgabenordnung (AO) Anwendung, weil nach Art. 97 § 8 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung § 152 AO 1977 erstmals auf Steuererklärungen anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 1976 einzureichen waren, wobei eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist nicht zu berücksichtigen war (Urteil in BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590).
- Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86
Aus der Einzelbegründung zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses (BTDrucks 7/4292) zu § 1 ergebe sich, daß durch den neu eingefügten Abs. 3 klargestellt werden sollte, daß die AO 1977 grundsätzlich auch auf die steuerlichen Nebenleistungen anzuwenden sei und der Ausschluß der Anwendung des Dritten bis Sechsten Abschnitts des Vierten Teils darauf beruhe, daß die Vorschriften nur ausnahmsweise für die Nebenleistungen sinnvoll seien. - BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85
Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit - …
Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Urteil vom 9. April 1987 IV R 192/85 (BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540) entschieden, daß ein gegen zusammenveranlagte Ehegatten (§ 26b EStG) gerichteter und äußerlich mit dem Einkommensteuerbescheid verbundener Bescheid über die Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung inhaltlich hinreichend bestimmt i.S. des § 119 Abs. 1 AO 1977 ist. - BFH, 12.06.1980 - IV R 124/77
Ehegatten - Nebeneinkünfte - Berufstätigkeit
Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86
Denn durch den späteren Zusatz hat sich am Wesen der Zusammenveranlagung nichts geändert, sondern es handelt sich um eine Klarstellung (BFH-Urteil vom 12. Juni 1980 IV R 124/77, BFHE 131, 46, BStBl II 1980, 645). - BFH, 22.07.1987 - I R 261/83
Zulässigkeit eines einheitlichen Verspätungszuschlags bei zusammen Veranlagten
Auszug aus BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86
Zum gleichen Ergebnis sind auch der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 39/83 (BFHE 149, 518, BStBl II 1987, 590) und der I. Senat des BFH in seinem nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Juli 1987 I R 261/83 gelangt.
- BFH, 08.12.1988 - V R 169/83
Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …
§ 152 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 enthält gegenüber § 168 Abs. 2 AO 1931 insoweit keine sachliche Änderung (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 1/86, StRK, Abgabenordnung, § 152, Rechtsspruch 10). - BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Festsetzung eines …
auch das in BFH/NV 1988, 143 veröffentlichte Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 1/86.